New from school year 2026/27: Bilingual Year 7 (English)
Leistungsbewertung
Leistungsbewertung

A) Bewertung in der SEK I

 

Klasse

Schriftlich – SKK

Anzahl je Halbjahr, Dauer

AT

(Allgemeiner Teil)

Anteil an Zeugnis-note

30 – 40%

 

60 – 70%

7 (Nawi)

SKK

2

(möglichst)

25‘

Mitarbeit (Aktivität im Unterricht, auch Durchführung von Experimenten)

Je nach individuellem Unterricht und je nach Lerngruppe können die folgenden Leistungen gesondert bewertet werden und prozentual in der AT-Note berücksichtigt werden:

- Hefter

- Protokolle

- Präsentationen

- Hausaufgaben

- Tests

8

SKK

mind. 1,

30‘

9

SKK

mind. 1

30 – 40‘

10

SKK

mind 1

45‘

 

Bewertung der sprachlichen Darstellung und der äußeren Form

Bei schriftlichen Arbeiten wird die sprachliche Darstellung und die äußere Form auf der Arbeit gekennzeichnet. In beiden Fällen gibt es eine Kriterientabelle, anhand derer entschieden wird, ob Anteile der Prozente abgezogen werden müssen.

Bei gravierenden Mängeln in der schriftlichen Darstellung und der äußeren Form können jeweils bis zu 5% der erreichten Punktzahl (ggf. als zusätzlich) abgezogen werden.

Mängel im Gebrauch der Fachsprache werden über extra ausgewiesene Kompetenzpunkte in den jeweiligen Teilaufgaben berücksichtigt.

 

Bewertungsmaßstab für schriftliche Kurzkontrollen (SKK):

 

ab

(in %)

100

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

35

20

10

0

Note

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

6

 

Zeugnisnoten

Zeugnisnoten werden im ersten Halbjahr einer Jahrgangsstufe auf Grund der Leistungen dieses Schulhalbjahres festgesetzt (Ausnahme Klasse 7, da epochaler Unterricht). Im zweiten Schulhalbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung zugrunde gelegt (Jahrgangsnote). (§ 20 (5) Sek I-VO).

Die Zeugnisnote ist eine Gesamtnote, die Noten für mdl. und schriftl. Leistungen sind bei Bedarf nachzuweisen.

 

 

B) Bewertung in der SEK II

Die Zuordnungsanteile, Anzahl und Dauer der schriftlichen Leistungen sind verbindlich, die mündlichen und sonstigen Leistungen stellen eine Empfehlung der Fachkonferenz dar.

Semester

Klausuren (KL)

(Anteil an Zeugnisnote)

Dauer

Allgemeiner Teil (AT)

Anteil an Zeugnisnote

Gk*

1. – 3. Sem.

1 Klausur

(1/3)

90‘

- Mitarbeit

- Hausaufgaben

- Präsentationen

2/3

Lk

1. Sem.

2 Klausuren

(50%)

beide 150‘

- Mitarbeit

- Hausaufgaben

- Präsentationen

50%

Lk

2. Sem.

2 Klausuren

(50%)

150‘

180‘

- Mitarbeit

- Hausaufgaben

- Präsentationen

50%

Lk

3. Sem.

2 Klausuren

(50%)

150‘

300‘ (Abiturlänge)

- Mitarbeit

- Hausaufgaben

- Präsentationen

50%

Lk

4. Sem.

1 Klausur

(1/3)

135‘

- Mitarbeit

- Hausaufgaben

- Präsentationen

2/3

*Klausur im 4. Semester nur für Prüflinge mit schriftlichem Abitur.

Anforderungsbereiche       AF1 30 – 40%

                                               AF2 50 – 60%

                                               AF3 10 – 20%

 

Bewertung der sprachlichen Darstellung und der äußeren Form

Die Gesamtbewertung einer schriftlichen Leistungsüberprüfung besteht aus der gewichteten Bewertung der fachlichen Aufgabenbearbeitung (90 %) und der gewichteten Bewertung der sprachlichen Qualität (10%).

Die Bewertung der sprachlichen Qualität umfasst drei Bereiche: Sprachliche Normen (A), Ausdruck (B) und äußere Form (C).

 

Bewertungsmaßstab für schriftliche Leistungsüberprüfungen:

 

ab

(in %)

95

90

80

80

75

70

65

60

55

50

45

40

33

27

20

0

Note

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

6