Our school orchestra will be performing at the Berlin Philharmonie on 27 May 2026 at 6 pm as part of the ‘Musical Weeks’!
Sauzay-Leitfaden
  1. 1. Auf der Suche nach einer Partnerin/einem Partner: über die Schule, private Kontakte, Kleinanzeigen des DFJW; bei der Wahl einer/s geeigneten Austausch-Partnerin/-Partners zu beachten: Alter, Hobbys und Interessen, Temperamente, Wohnsituation, Nichtraucher, Geschwister, Eltern, Tiere, Entfernung zur Schule, Motivation (!), Familiengewohnheiten, religiöse Ausprägung, evtl. Kostenfragen klären (z.B. bei Mitnahme in den Urlaub)
  2. 2. Partner/Partnerin gefunden: sich auf einen Zeitraum einigen
    Unbedingt beachten: Zwischen der Antragstellung und dem Beginn des Austausches sollten mindestens sechs Wochen liegen.
    Die Schülerinnen und Schüler des Schiller-Gymnasiums müssen mindestens sechs fortlaufende Wochen oder insgesamt acht Wochen (im Halbjahr) am Unterricht teilgenommen haben, um eine Zeugnisnote zu erhalten.
    Um die Beschaffung und rechtzeitige Abgabe von Formularen zur Wahlpflichtkurswahl, zum Betriebspraktikum, (zur Präsentationsprüfung im mPA) u.a. müssen sich die Schülerinnen/Schüler bzw. deren Eltern selbst kümmern.
  3. 3. Unbedingt bei allen Schritten Klassenlehrerin/Klassenlehrer informieren!
  4. 4. Dreiseitigen Antrag (Dossier Familie-Schule) aus dem Internet ausdrucken (dfjw.org) und ausfüllen. Genaue Austauschdaten angeben. Betreuungskräfte für den Austausch sind die jeweilige Französisch-Lehrkraft und Fr. Gardille (gardille@schiller-gymnasium.eu)
    Zuschussantrag für das DFJW auf der Online-Plattform ausfüllen und absenden.   
  5. 5. Die Schülerin/der Schüler gibt den Antrag der jeweiligen Französisch-Lehrkraft, die den Antrag an die Fachleitung für Französisch weiterreicht.
  6. 6. Die Schulleiterin prüft den Antrag und genehmigt ihn.
  7. 7. Der Antrag wird über die jeweilige Französisch-Lehrkraft wieder der Schülerin/dem Schüler zurückgegeben.
  8. 8. Das Dossier Familie-Schule kopieren und in zweifacher Ausfertigung nach Frankreich schicken. Ein Exemplar ist für die Schule, das andere für die Familie vorgesehen.
  9. 9. Den Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten direkt an das DFJW schicken. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Abreise dort eingegangen sein.
  10. 10. Der Zuschuss wird erst nach Ende der Maßnahme überwiesen. Voraussetzung ist die Anfertigung eines Erfahrungsberichts sowie die Vorlage einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Schulbesuchs. Beides muss bis spätestens vier Wochen nach Rückkehr aus Frankreich beim DFJW eingegangen sein.                                                      

Viel Erfolg! – K. Gardille, Oktober 2024

Mehr dazu auf der Taskcard: https://sgym.taskcards.app/#/board/7de1fd52-0ca8-45da-94ab-69569a37ff5d?token=35402f3d-d33a-4d7e-bfaa-04b563b1006a

Leitfaden als pdf